...

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden ab dem 01.04.2025 Anwendung und gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtung des Yogastudios von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR, Burgstraße 19, 58300 Wetter sowie Workshops, Seminare und Angebote von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht einzelvertraglich etwas anderes ergibt.

1 Angebote

1.1 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR bietet abgeschlossene und fortlaufende Yogakurse, Seminare und Ausbildungen in Präsenz und Online in den eigenen Räumlichkeiten sowie über die Plattform Zoom (im Folgenden „Kurse“ genannt) an.

1.2 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR bietet wechselnde Yogaangebote wie Workshops, Ausbildungen und Vorträge mit unterschiedlichen Lehrern an unterschiedlichen Veranstaltungsorten an (im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt).

2 Tarife für Kurse

Folgende Tarife stehen zur Verfügung:

2.1 Kursbuchungen (für das 1., 2. 3. oder 4. Quartal des laufenden Jahres) sind Verträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die der Kursteilnehmer gegen Zahlung des gesamten Kursbeitrages bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn oder bei späterem Einstieg zum 1. Kurstermin zur Kursteilnahme (gemäß Ziffer 1.1) berechtigen. Sie laufen mit Ende der vertraglichen Laufzeit aus oder können spätestens 14 Tage vor Kursende mit Buchung des Kurses für das folgende Trimester verlängert werden.

2.2 Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Eine Kündigung ist nicht möglich. Folgende Mehrfachkarten sind erhältlich:

Schnupperstunde (Gültigkeit 1 Monat ab Kaufdatum) – Einzelkarte (Gültigkeit 1 Monat ab Kaufdatum) – 5er-Karte (Gültigkeit 3 Monate ab Kaufdatum) – 10er-Karte (Gültigkeit 6 Monate ab Kaufdatum)

2.3 Besondere Veranstaltungen wie Workshops und Ausbildungen sowie Einzelangebote (Personal Training, Yoga-Therapie, Gongbad u. ä.) sind gesondert zu vergütende Leistungen.

3 Nutzungsberechtigung

3.1 Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag bzw. im Teilnehmerkonto des Buchungssystems als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (im Folgenden „Teilnehmer“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Teilnehmers, d. h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten, für Workshops und Ausbildungen.

4 Kündigung

4.1 Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung für Kurse ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4.2 Dem Teilnehmer steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses von Kursen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

(Bei länger als 4 Wochen dauernder, krankheitsbedingter Abwesenheit biete ich gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes an, die ausgefallenen Stunden auf den Folgekurs anzurechnen.)

4.3 Jede Kündigung hat mit vorab telefonischer oder mündlicher Absprache direkt schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Teilnehmers ist postalisch an Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR, Burgstraße 19, 58300 Wetter zu senden.

4.4 Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

4.5 Bei Mehrfachkarten, Workshops und Ausbildungen besteht über die Rückgabemöglichkeit nach Ziffer 3.1 Satz 3 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

5 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit) für Mehrfachkarten

5.2 Die Vereinbarung einer Ruhezeit für Mehrfachkarten ist nicht möglich.

6 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

6.1 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR ist berechtigt, die maximale Anzahl der Teilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein, bei Veranstaltungen oder im Einzelfall und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

6.2 Bei großem Interesse an einzelnen Kursen und/oder Veranstaltungen ist Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Kurse und/oder Veranstaltungen mit Voranmeldepflicht werden auf der Website entsprechend markiert und im Studio ausgehängt.

Voranmeldungen können über unsere Kontaktformulare, schriftlich per E-Mail, im Studio oder telefonisch über 02335/963683 oder 0176/61868375 erfolgen und sind mit Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars verbindlich. Die Anmeldung ist erst nach erfolgter Bezahlung der jeweiligen Teilnahmegebühr gesichert.

6.3 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR behält sich das Recht vor, die Teilnahme an ausgewählten Kursen und/oder Veranstaltungen von Vorkenntnissen abhängig zu machen. Ob der Teilnehmer die notwendigen Vorkenntnisse mitbringt, kann mit der Kursleiterin besprochen werden.

6.4 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Teilnehmer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

6.5 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR ist im Rahmen von Ziffer 6.4 insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbRs Kurse liegen so, dass an offiziellen Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und Brückentagen kein Unterricht stattfindet.

6.7 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen. Weiterhin kann der Teilnehmer bei Mehrfachkarten keine Verlängerung der Gültigkeit für die Dauer der Schließungszeiten in den Betriebsferien zwischen den Kurs-Quartalen verlangen.

7 Bezahlung, Stornierung

7.1 Teilnahmegebühren sind für Kurse entweder durch Erwerb von Einzel- und Mehrfachkarten oder durch Buchung eines Kursquartals im Voraus zu bezahlen (s. 2.1). Sämtliche Karten können ausschließlich vor Ort im Studio erworben werden.

7.2 Teilnahmegebühren für besondere Veranstaltungen sind im Voraus zu zahlen. Zahlungen direkt vor bzw. bei der besonderen Veranstaltung sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen vorheriger Absprache. Der Platz für eine besondere Veranstaltung ist erst reserviert, wenn die volle Teilnahmegebühr eingegangen ist.

7.3 Müssen besondere Veranstaltungen aufgrund mangelnder Teilnehmeranzahl abgesagt werden, so informiert Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR den Teilnehmer davon schnellstmöglich und erstattet dem Teilnehmer den gezahlten Betrag zurück.

7.4 Bei schriftlicher Stornierung durch den Teilnehmer bis zu 14 Tage vor dem Beginn einer Veranstaltung erstattet Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR 50 % des kompletten Betrages zurück. Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Beitrages ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer eine Ersatzperson finden, der anstelle seiner an der Veranstaltung teilnimmt, ist dies möglich.

8 Teilnahmegebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

8.1 Die Teilnahmegebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Tarifes ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Veranstaltungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

8.2 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Teilnehmer steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

8.6 Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

8.7 Sofern Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

9 Teilnahmefähigkeit

Bei allen Angeboten (Kursen, Veranstaltungen, Ausbildungseinheiten, o. ä.) ist Eigenverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt.

Befindet sich der Teilnehmer in ärztlicher Behandlung, so ist die Teilnahme an den Angeboten von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung durch den jeweiligen Arzt bzw. Therapeuten möglich. Bestehen Vorerkrankungen und/oder Beeinträchtigungen, die zu einer Einschränkung der Teilnahme an einem Kurs oder Veranstaltung führen könnten, ist der Teilnehmer verpflichtet, Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR vor der Teilnahme darüber zu informieren.

Die Teilnahme an unseren Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr.

Herausgebende/Content-Verantwortliche ist Eva von Schalscha.

10 Höhere Gewalt

10.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren, oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR nicht.

10.2 Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Krieg und andere militärische Konflikte, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

10.3 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese auf Grund höherer Gewalt verzögert.

10.4 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

11 Haftung

11.1 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

11.2 Darüber hinaus haftet Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

11.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11.4 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Für die von Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR keine Haftung.

11.5 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR haftet nicht für Schäden und Verletzungen, die durch eigenes Verschulden der Teilnehmer/in entstehen.

11.6 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR sichert für keine seiner Leistungen besondere Eigenschaften, insbesondere Erfolgsversprechen zu.

12 Datenschutz

12.1 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

12.2 Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder zugelassene Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

13 Bankverbindungen

Bankverbindung für WORKSHOPS, Vinyasa Flow freitags und sanfte Kurse (Montag 17:30 h, Dienstag 9 h, Mittwoch 17:30 h)
Empfänger Eva von Schalscha – Yoga in Wetter GbR
IBAN: DE70430609671141921000, BIC: GENODEM1GLS, GLS Bank Bochum

Bankverbindung für Mittelstufe-/Fortgeschrittenen-Kurse Montag 19:15 h, Mittwoch 19:15, Donnerstag 17:30 h und Donnerstag 19:15 h
Empfänger: Eva von Schalscha – Sampoorna Yoga Wetter
IBAN: IBAN DE07701204008483966001 70120400
BIC /SWIFT: DABBDEMMXXX
BANK: Consorsbank

14 Schlussbestimmung/Nebenabrede/Gerichtsstand

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, der Preise und sämtlicher Angebotsverträge

sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.

Die aktuellen AGB hängen in den Räumlichkeiten von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR aus

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich zulässig, dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Bezweckten bzw. gewollten am ehesten entspricht.

14.3 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von Sampoorna Yoga Wetter – yogainwetter GbR zuständige örtliche Gericht.

14.5 Für alle Rechtsbeziehungen ist das deutsche Recht anwendbar.

Datenschutz & Einwilligung
Zur Verwaltung von Kontaktanfragen, Backups und Performance-Optimierung werden Plugins wie WPForms, Seraphinite Accelerator und WPvivid verwendet. Google-Bewertungen und Instagram-Feeds werden nur nach vorheriger Einwilligung eingeblendet. Es gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung.

Wetter, der 01.04.2025

DU HAST NOCH FRAGEN?

Stell mir gerne Fragen zu den Kursen, Workshops, Yoga-Stilen.
Ich bin hier, um Dich zu unterstützen, das Richtige für Dich zu finden.

Nach oben scrollen
Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.